Zugang zu Land für Kleinproduzent*innen Afrika, Tansania, Welthaus Diözese Graz-Seckau Anwaltschaftliche Arbeit
Zugang zu Land für Kleinproduzent*innen In Tansania gehört offiziell alles Land dem Staat. Es gibt zwei Landgesetze: Eines für Land, das von der Dorfbevölkerung verwaltet wird und eines für jenes Land, das nicht Dorfland ist. Immer mehr in- und ausländische Investoren versuchen, sich in Tansania Land zu sichern – für agroindustrielle Produktion, für den Abbau von Bodenschätzen wie Gold oder auch als reines Spekulationsobjekt. In vielen Fällen ist von den vergebenen Konzessionen Dorfland betroffen. Daher ist die Aufklärung der Bevölkerung über Landgesetze, die Bedeutung ihres Landes, aber auch das Procedere, wie Land vergeben wird, umso wichtiger. Dies betrifft auch lokale Regierungsstellen, die oft ebenfalls nicht Bescheid wissen. MIICO, die lokale Partnerorganisation von Welthaus Graz, leistet diese Arbeit in drei Regionen im Südwesten Tansanias. Dies trägt dazu bei, dass die bäuerliche Bevölkerung Entscheidungen treffen kann, die zu ihrem und zum Wohl. Fördergeber: Land Steiermark Infos & Kontakte graz.welthaus.at/weltweit-aktiv/tansania/dorfgemeinschaften Sigrun ZwanzgerE-Mail: sigrun.zwanzger@welthaus.atTel.: +43 316 324556-12 Ziele für nachhaltige Entwicklung