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Bei der Universellen Menschenrechtsprüfung (Universal Periodic Review, UPR) beurteilen UN-Mitgliedsstaaten in einem Peer-Prozess vor dem UN-Menschenrechtsrat, ob und wie ein Staat Menschenrechte einhält und geben Empfehlungen für Verbesserungen ab. Um diese umzusetzen, hat ein überprüfter Staat rund fünf Jahre Zeit. Unter den Empfehlungen, die Österreich im dritten Zyklus des UPR im Jahr 2021 erhielt,  waren auch solche, die für entwicklungspolitische Ziele Bedeutung haben.

Zu Österreichs Halbzeit führt der UN-Menschenrechtsrat nun einen Mid-Term Review durch. Im November brachten zivilgesellschaftliche Organisationen eine Stellungnahme unter Koordinierung der Liga für Menschenrechte mit erneuten Umsetzungsvorschlägen ein, etwa einen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte zu erstellen. Die AG Globale Verantwortung teilte zu den folgenden Empfehlungen ihre Einschätzung:

Empfehlung an ÖsterreichUnsere Einschätzung zur Umsetzung
0,7% des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfeleistungen auszugeben.Punktuelle und zu begrüßende Fortschritte bei Humanitärer Hilfe, direkten Projektmitteln und klimarelevanten Projekten.

Temporärer Anstieg auf 0,39% (2022) aufgrund zusätzlicher Mittel für Geflüchtete aus der Ukraine, aber kein substanzieller Anstieg der österreichischen ODA-Quote in Richtung 0,7%.

Dafür ist ein verbindlicher Stufenplan nötig.
Mittel für Programme der Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen, die zu Geschlechtergerechtigkeit beitragen.Direkte Projekthilfe der Austrian Development Agency: Anteil der Programme, die Geschlechtergerechtigkeit konkret fördern, lag 2021 bei 14%. Anteil jener, die dies generell fördern, bei 74%.

Gesamte bilaterale Entwicklungshilfe aller öffentlicher Akteur*innen: 2021 trugen nur 32% zu Geschlechtergerechtigkeit bei. Der Anteil sollte erhöht werden.

Anforderungen an Projekte und deren Umsetzbarkeit sollten in Zukunft verstärkt mit Nichtregierungsorganisationen diskutiert werden.
Einen zweigleisigen Ansatz (Twin-track Approach) für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit anzuwenden (also deren Inklusion in allen Projekten mitzudenken und in spezifischen Projekten zu fördern).Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2022 bis 2024 enthält dazu wichtige erste Schritte.

Es gilt nun, die Umsetzung in der Praxis sicherzustellen.

Der inklusive Ansatz soll bei der Erarbeitung des Dreijahresprogramms 2025 bis 2027 weitergeführt werden.
Ein Gesetz zu verabschieden, das die Aktivitäten transnationaler Unternehmen unter Anwendung eines Menschenrechtsansatzes reguliert.Guter Konsultationsprozess in Österreich bei Verhandlung des EU-Lieferkettengesetzes.

Einbeziehung der Stakeholder*innen auch bei künftiger Umsetzung wichtig.

Für wirksamen Schutz von Menschenrechten und Umwelt sind zivilrechtliche Haftung, Sanktionen durch Behörden und ein Rechtszugang für Betroffene von Rechtverletzungen wichtig.

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(sv)