Trotz zahlreicher Bemühungen der internationalen Gemeinschaft sind Frauen und Mädchen nach wie vor besonders von Hunger und Armut betroffen und stehen reichlichen Herausforderungen und Ungerechtigkeiten gegenüber. So ist zum Beispiel die Alphabetisierungsrate von 76% im Jahr 1990 auf 85% im Jahr 2013 gestiegen, jedoch sind 60% der nicht alphabetisierten Menschen nach wie vor Frauen und Mädchen. Ebenso hat sich der Anteil an Frauen in den Parlamenten in den letzten 20 Jahren verdoppelt, trotzdem sind heute nur 22% der ParlamentarierInnen weiblich. Seit 1990 sank die Müttersterblichkeit um 45% weltweit, dennoch sterben täglich 800 Frauen an vermeidbaren Ursachen einer Schwangerschaft. 99% davon sind Frauen, die in sogenannten Entwicklungsländern leben. UN Women publizierte diesbezüglich eine interessante Graphik.

Dass Geschlechtergerechtigkeit eine Grundvoraussetzung für nachhaltige Entwicklung ist, wird in der Entwicklungszusammenarbeit längst anerkannt. Handlungsbedarf gibt es jedoch weiterhin bei der dementsprechenden Gestaltung und Umsetzung von Projekten. In den SDGs ist Geschlechtergerechtigkeit als ein eigenständiges Ziel – mit 9 Unterzielen1 – von insgesamt 17 Zielen und als Querschnittsthema verankert. Die SDGs gelten für alle Mitgliedsstaaten der UN. Somit hat sich auch Österreich mit dem Ziel 5 der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Ermächtigung von Frauen und Mädchen verpflichtet, ein Bereich wo es auch in Österreich weiterhin großen Aufholbedarf gibt. Ob die SDGs tatsächlich zu verbesserter Geschlechtergerechtigkeit beitragen, hängt von den Indikatoren der jeweiligen Ziele ab, die derzeit erarbeitet werden. Es zeichnen sich aber bereits jetzt Unterschiede zu den bisherigen Bemühungen, wie zum Beispiel den Millennium Development Goals (MDGs), ab.

Der deutsche entwicklungspolitische Dachverband VENRO hält in der Publikation „Lippenbekenntnisse oder Taten – was bringt die Agenda 2030 für Frauen und Mädchen?“ fest: Im Vergleich zu den MDGs sind mit den nun umfangreicheren Unterzielen wesentliche Forderungen von Frauenorganisationen, so zum Beispiel die Berücksichtigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, miteinbezogen worden. Auch das sehr kontrovers diskutierte Thema der sexuellen und reproduktiven Gesundheit hat in der Agenda 2030 Einzug gefunden. Gleichzeitig werden aber im Ziel 5 Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowie Frauen über 50 Jahre nicht berücksichtigt, letztere machen 25% der Frauen weltweit aus. Außerdem war bei den MDGs die fehlende Finanzierung eines der größten Hindernisse für den Erfolg des MDG 3 (Geschlechtergleichstellung und Stärkung der Rolle der Frau), ein klarer Verweis auf die jeweiligen Finanzierungsmechanismen des SDG 5 wäre deshalb sehr zielführend gewesen. Dass eine Reihe an Unterzielen der anderen 17 Ziele Mädchen und Frauen explizit berücksichtigt, ist als Erfolg zu werten, da so Geschlechtergerechtigkeit als ein Querschnittsthema Anwendung findet. VENRO hält jedoch fest, dass den jeweiligen Indikatoren eine Schlüsselrolle zukomme, denn nur gendersensible und rechtebasierte Indikatoren können Auskunft darüber geben, ob Geschlechterungleichheiten tatsächlich abgebaut werden.

Das Journal für Gender and Development veröffentlichte ein „special issue“ zum Thema „Gender und SDGs“ aus feministischer Perspektive.
Die Mehrheit der Autorinnen begrüßt die Tatsache, dass sich die SDGs, im Vergleich zu den MDGs, einer komplexeren und somit anspruchsvolleren Definition von „Entwicklung“ bedienten. Die SDGs fokussierten auf Ungleichheiten sowohl in ihren ökonomischen als auch in ihren politischen und sozialen Dimensionen. Einige Autorinnen merken an, dass die SDGs einen neoliberalen Charakter hätten und weisen den damit einhergehenden Fokus auf ökonomisches Wachstum, Handelsliberalisierung und zunehmende Involvierung des Privatsektors als Motor für „Entwicklung“ zurück. Auch wenn das Ziel 5 umfangreicher sei als das MDG 3, so sei das Ziel 5 mit seinen Unterzielen nach wie vor zu unverbindlich, seine Formulierungen seien nicht konkret genug.

Vom 14. bis zum 24. März tagte die 60. Frauenstatuskommission der UN (CSW) zum Thema: Women’s Empowerment and its link to Sustainable Development. (Eine Vertreterin von WIDE stellte in einem Live Blog Informationen zur CSW bereit) Ziel war es, sich auf konkrete Kriterien und Indikatoren für die Umsetzung der Ziele zu einigen. Am 24. März beschloss die CSW nach langen Verhandlungen die „Agreed Conclusions“. Darin hat sich die Staatengemeinschaft auf eine gender-sensible Umsetzung der SDGs geeinigt. Global ist die CSW das wichtigste politische Entscheidungsgremium zur Förderung der Geschlechtergleichstellung und Ermächtigung von Frauen und Mädchen weltweit.

  1. Link zu den einzelnen Artikeln des: Gender and Development Journal: Special Issue: Women and SDGs

  •  1 Alle Formen der Diskriminierung gegen Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden.

  • Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen.
  • Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen.
  • Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegebenheiten anerkennen und wertschätzen.
  • Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen.
  • Den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gewährleisten, wie im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, der Aktionsplattform von Beijing und den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen vereinbart.
  • Reformen durchführen, um Frauen die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu Grundeigentum und zur Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstige Vermögensformen, zu Finanzdienstleistungen, Erbschaften und natürlichen Ressourcen zu verschaffen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften.
  • Die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern, um die Selbstbestimmung der Frauen zu fördern

(eb)