Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Stellungnahme
Die AG Globale Verantwortung begrüßt, dass die Europäische Kommission am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie über gesellschaftsrechtliche Sorgfaltspflichten betreffend die Nachhaltigkeit vorgelegt hat. Damit könnten die EU und ihre Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass Unternehmen entlang ihrer Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards achten und einen effektiven Beitrag zur Erreichung der Agenda 2030 und der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten. Wir begrüßen, dass der Vorschlag eine zivilrechtliche Haftungsregelung enthält. In unserer Stellungnahme empfehlen wir Nachschärfungen.
So sollte die Richtlinie:
Die Stellungnahme erging an das Bundesministerium für Justiz sowie das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit dem Anliegen, dass diese unsere Empfehlungen bei den weiteren Verhandlungen über die Richtlinie in der EU berücksichtigen.
Diese Stellungnahme orientiert sich an einer Stellungnahme des Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe).
Brief an das BMJ und das BMDW: Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über gesellschaftsrechtliche Sorgfaltspflichten betreffend die Nachhaltigkeit
(sv)