„Damit diese Menschen eine Chance auf einen angemessenen Lebensstandard und ein Leben in Würde haben, sind die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gefragt, ein für alle Mal sicherzustellen, dass ihre Wirtschafts-, Handels- und Finanzpolitik weltweit zu nachhaltiger Entwicklung beiträgt und sie nicht behindert. Das EU-Lieferkettengesetz ist in dieser Hinsicht ein echter Meilenstein, enthält es zum Beispiel eine zivilrechtliche Haftung.“

Lukas Wank, Geschäftsführer der AG Globale Verantwortung

„Die politische Einigung auf ein EU-Lieferkettengesetz zwischen Europäischem Rat und Parlament in der letzten Nacht ist ein Lichtblick für Millionen Arbeiter*innen auf der Welt, deren Menschenrechte tagtäglich entlang der Wertschöpfungsketten international agierender Unternehmen verletzt werden. Auch Umweltverschmutzungen, die große Unternehmen verursachen, wird das Gesetz künftig einen Riegel vorschieben“, begrüßt Lukas Wank das Ergebnis der zu Ende gegangenen Verhandlungen.

Enthaltene zivilrechtliche Haftung ermöglicht es Betroffenen, Unternehmen zu klagen

Der Geschäftsführer der AG Globale Verantwortung verweist auf die verheerende Situation der bis zu 783 Mio. Menschen, die zuletzt an Hunger litten. Nach Angaben des UN-Entwicklungsprogramms gelten über eine Milliarde Menschen als multidimensional arm und laut Internationaler Arbeitsorganisation (ILO) verrichteten zuletzt 27,6 Millionen Zwangsarbeit. 160 Mio. Kinder arbeiten regelmäßig mehrere Stunden täglich, davon 79 Millionen unter gefährlichen und ausbeuterischen Bedingungen.

„Damit diese Menschen eine Chance auf einen angemessenen Lebensstandard und ein Leben in Würde haben, sind die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gefragt, ein für alle Mal sicherzustellen, dass ihre Wirtschafts-, Handels- und Finanzpolitik weltweit zu nachhaltiger Entwicklung beiträgt und sie nicht behindert. Das EU-Lieferkettengesetz ist in dieser Hinsicht ein echter Meilenstein, enthält es zum Beispiel eine zivilrechtliche Haftung. Diese wird es Betroffenen ermöglichen, Entschädigungen einzuklagen, und internationale Konzerne dazu verpflichten, international Verantwortung zu übernehmen“, hebt Wank hervor.

Der Geschäftsführer des entwicklungspolitischen Dachverbands bedauere allerdings, dass das Gesetz weiterhin Schlupflöcher aufweist. So sehe es weitreichende Ausnahmen für den Finanzsektor vor und die zivilrechtliche Haftung erfasse die schwach ausgefallenen Klimaschutzmaßnahmen nicht. Europäischer Rat und EU-Parlament werden voraussichtlich im März 2024 über den Gesetzestext abstimmen.

Abschließend richtet sich Wank an die österreichische Bundesregierung: „Für die EU und ihre Mitgliedstaaten bleibt also viel zu tun, wollen sie tatsächlich allen Menschen ein menschenwürdiges Leben auf einem gesunden Planeten ermöglichen. Vor allem auch in Anbetracht der entwicklungspolitischen Mittel, denen der Europäische Rat mit Kürzungen droht. Daher wollen wir die österreichische Regierung bei einer engagierten Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes unterstützen und dazu anregen, dabei die verbleibenden Schlupflöcher zu stopfen. Das ist zum Vorteil der zahlreichen österreichischen Unternehmen, die in ihren globalen Handels- und Lieferketten bereits auf Nachhaltigkeit setzen und Aushängeschild der heimischen Wirtschaft sind.“

(hh)