Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Presseaussendung
Die AG Globale Verantwortung begrüßt den Entwurf eines Lieferkettengesetzes der EU, mahnt jedoch Nachschärfungen ein
„Der Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz, den die Europäische Kommission vorgelegt hat, ist ein wichtiger Schritt, damit Menschen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht wird. Mit einem Lieferkettengesetz könnten die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass Unternehmen entlang ihrer Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards achten und beispielsweise weniger Kinder arbeiten müssten“, zeigt sich Annelies Vilim, Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung, erfreut.
„Weil es jedoch um jedes Kind geht, das arbeiten muss, braucht es Nachschärfungen. Denn das Gesetz würde nur für Großunternehmen mit mindestens 500 Mitarbeiter*innen und einem Mindestjahresumsatz von 150 Mio. Euro gelten. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) wären komplett ausgenommen. Somit wären weniger als 0,2% aller Unternehmen in der EU im Lieferkettengesetz erfasst“, betont Vilim und appelliert an die österreichische Bundesregierung: „Damit Kinderarbeit endgültig der Vergangenheit angehört, ersuche ich die Bundesregierung sich für ein umfassendes Gesetz einzusetzen, das mehr Unternehmen umfasst“. Nur für die Bekleidungsindustrie und Landwirtschaft, in denen besonders häufig Menschenrechte und Umweltstandards verletzt werden, sehe der Entwurf eine niedrigere Grenze von 250 Mitarbeiter*innen und 40 Mio. Euro Jahresumsatz vor.
Wenn ein Unternehmen überprüft, ob und dafür sorgt, dass Menschenrechte und Umweltstandards entlang seiner gesamten Lieferkette eingehalten werden, minimiert es letztlich auch sein Geschäftsrisiko – beispielsweise durch Imageschäden oder Lieferengpässe, weil Arbeitnehmer*innen krankheitsbedingt wegen ungesunder und unsicherer Arbeitsbedingungen ausfallen.
Annelies Vilim, Geschäftsführerin AG Globale Verantwortung
„Nicht nur Menschen und Umwelt, sondern auch KMUs könnten von einem Lieferkettengesetz profitieren, denn es würde endlich einheitliche Wettbewerbsbedingungen für in der EU-ansässige Unternehmen schaffen. Wenn ein Unternehmen überprüft, ob und dafür sorgt, dass Menschenrechte und Umweltstandards entlang seiner gesamten Lieferkette eingehalten werden, minimiert es letztlich auch sein Geschäftsrisiko – beispielsweise durch Imageschäden oder Lieferengpässe, weil Arbeitnehmer*innen krankheitsbedingt wegen ungesunder und unsicherer Arbeitsbedingungen ausfallen. Die COVID-19-Pandemie zeigt, dass große und kleine nachhaltig wirtschaftende Unternehmen mit wirksamen Risikomanagementsystemen bislang besser durch die Pandemie gekommen sind, als andere, die über globale Lieferengpässe stöhnen. Das sehen auch über einhundert kommerziell wirtschaftende Unternehmen so: Sie unterstützen in einem gemeinsamen Statement ein EU-weites Lieferkettengesetz, das eine Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferketten, einschließlich Rechenschaftspflicht und zivilrechtliche Haftung vorsieht“, führt Vilim aus.
„Wenn es der EU und ihren Mitgliedsstatten tatsächlich ernst damit ist, Kinderarbeit zu beenden, Menschenrechte weltweit zu schützen und Umweltstandards einzuhalten, ist jetzt die Gelegenheit dazu. Damit Menschen endlich auch entlang von Lieferketten ein menschenwürdiges Leben führen können“, schließt Vilim.
Kampagne: „Menschenrechte brauchen Gesetze. Damit Lieferketten nicht verletzen“