Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Presseaussendung
Zu geringe Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit und fehlende Kontrollmechanismen für im Ausland tätige Unternehmen abermals im Fokus der Universellen Menschenrechtsprüfung Österreichs
Österreich ist heute (22.01.2021) zum dritten Mal für eine Universelle Menschenrechtsprüfung (Universal Periodic Review, UPR) vor den UN-Menschenrechtsrat getreten. Bei diesem Prozess prüfen UN-Mitgliedsstaaten, ob und wie ein Staat Menschenrechte einhält und geben Empfehlungen für Verbesserungen ab.
„Menschenrechte und Armut gehen weltweit Hand in Hand: Wer arm ist, dem bleiben grundlegende Rechte wie der Zugang zu Nahrung, Land, Gesundheitsversorgung, Bildung oder sozialer Teilhabe verwehrt. Armut ist einerseits die Ursache, andererseits aber auch die Folge von Menschenrechtsverletzungen“, kommentiert Annelies Vilim, Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung, Dachverband österreichischer entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen, die Bedeutung des UPR für Österreichs Entwicklungspolitik. „Entwicklungszusammenarbeit ist ein essentieller Schlüssel zur Bekämpfung von Armut und zur Verwirklichung von Menschenrechten. Doch Österreich ist in dieser Hinsicht säumig, denn die meisten Empfehlungen im Bereich Entwicklungspolitik aus dem letzten UPR-Prozess sind bis heute nicht umgesetzt worden“, führt Vilim weiter aus.
So etwa die Empfehlungen mehrerer Staaten, Österreich möge seine Entwicklungspolitik inklusiver und geschlechtersensibler gestalten sowie das international vereinbarte Ziel, 0,7% des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungsleistungen zur Verfügung stellen, erfüllen. „Mit 0,28% im Jahr 2019 liegt Österreichweit davon entfernt“, ergänzt Vilim.
Chile, Deutschland, Japan, Luxemburg, Mozambique, Norwegen, Polen und Thailand legten der österreichischen Bundesregierung die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte nahe; Costa Rica und Palästina ein Gesetz zur Regulierung der Auslandsaktivitäten von Unternehmen, um Menschenrechte effektiver zu schützen. „Menschenrechte kennen keine Grenzen. Sie gelten für alle Menschen, überall. Doch auch in dieser Hinsicht hat Österreich in den letzten fünf Jahren keine ausreichenden Schritte gesetzt: Die Bundesregierung ist der Empfehlung von 2015, die Kontrolle international agierender Unternehmen ob ihrer Einhaltung der Menschenrechte zu stärken, nicht nachgekommen“, so Vilim. „Österreich muss Sorge tragen, dass politische Maßnahmen sowie privatwirtschaftliche Aktivitäten mit Auswirkung auf andere Länder, die dortigen Menschenrechte stärken. Sie dürfen sie keinesfalls schwächen“.
„Noch immer landen in Kinderarbeit oder unter lebensbedrohlichen, ausbeuterischen Bedingungen hergestellte Produkte in Österreichs Verkaufsregalen. Mit einem Lieferkettengesetz würde Österreich einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Umsetzung der Menschenrechte leisten“, ergänzt Vilim und appelliert an die Verantwortlichen: „Nutzen wir den UPR und bringen wir entsprechende Gesetze und Aktionspläne auf den Weg – und zwar jetzt! Warten wir nicht bis zum nächsten UPR. Damit Österreich zum Vorbild in Sachen Menschenrechte wird“.
Im Vorfeld der heutigen Universellen Menschenrechtsprüfung bezog die AG Globale Verantwortung, der Dachverband von 34 Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe, ausführlich Stellung zur Österreichischen Entwicklungspolitik und ihrem Beitrag zur Umsetzung der Menschenrechte, in dem die Bundesregierung auf die Umsetzung der Menschenrechte eingeht. Darüber hinaus beteiligte sich die AG Globale Verantwortung am Schattenbericht unter Koordination der Österreichischen Liga der Menschrechte, einer gemeinsamen Stellungnahme von rund 250 österreichischen zivilgesellschaftlichen Organisationen.