Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Unterstützungsleistungen COVID-19
Gemeinnützige Einrichtungen können von 21. Februar bis 30. April 2022 rückwirkend für das vierte Quartal 2021 um Unterstützung ansuchen. Für diesen Zeitraum fördert der NPO-Fonds Kosten in Höhe von maximal 90% der Einnahmenverluste im Vergleich zu 2019
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) verlängert den Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPOs) um das vierte Quartal 2021. Gemeinnützige Organisationen, wie etwa Mitgliedsorganisationen der AG Globale Verantwortung, die aufgrund der COVID-19-Pandemie zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2021 ihre Aufgaben nicht statutengemäß erbringen konnten, können von 21. Februar bis 30. April 2022 um Unterstützungsleistungen ansuchen. In den unterstützten Zeitraum fällt auch der Lockdown im November und Dezember 2021 für alle Bürger*innen.
Der NPO-Fonds fördert Fixkosten, zum Beispiel Mieten und Betriebskosten, sowie COVID-19-bedingte Mehrkosten für die Monate Oktober bis Dezember 2021, die nicht mehr als 90% der Einnahmenverluste im Vergleich zu 2019 bzw. mehr als 900.000 Euro ausmachen. Gemeinnützige Organisationen können weiterhin den pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in Höhe von 5% der Einnahmen von 2019 (die Obergrenze liegt bei 75.000 Euro) beantragen, um grundlegende Personal- sowie dringende Reparaturkosten oder Investitionen zu begleichen. Voraussetzung, um für Unterstützungsleistungen aus dem NPO-Fonds online ansuchen zu können, ist ein Einnahmeentfall von mindestens 10%.
Die AG Globale Verantwortung hatte sich zu Beginn der Coronakrise 2020 für die Einrichtung des NPO-Fonds eingesetzt. „Gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen sind die Eckpfeiler einer funktionierenden Gesellschaft. Sie leisten seit jeher wertvolle Aufgaben beispielsweise im Sozial-, Umwelt-, entwicklungspolitischen oder humanitären Bereich. Im Zuge der COVID-19-Krise ist diesen Organisationen ebenso wie Unternehmen unverschuldet ein zum Teil existenzbedrohender finanzieller Schaden entstanden“, meldete sich Geschäftsführerin Annelies Vilim damals zu Wort. Laut Angaben des BMKÖS konnten mittlerweile 688,5 Mio. Euro ausgezahlt werden. Es sei geplant, den NPO-Fonds auch um die Monate Jänner bis März 2022 zu verlängern. Gemeinnützige Einrichtungen sollen ab dem zweiten Quartal 2022 für diesen Zeitraum um Unterstützung ansuchen können.
(hh)