Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Bericht
(19.04.2017 – Bericht) Die AG Globale Verantwortung nahm Ende März auf Einladung des BMEIA und des BMF an einer Veranstaltung zu den neuen Sozial- und Umweltstandards der Weltbank teil, die Ende 2016 beschlossen wurden. Vortragender Hartwig Schäfer, Vice President der Weltbank, sieht in der Ausweitung der Standards wie auch in der neu geschaffenen Flexibilität einen wesentlichen Fortschritt.
Diese Flexibilität wird von vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen aber in Frage gestellt und auch die neuen Standards selbst werden von vielen kritisch rezipiert. Für sie ist es eine verpasste Chance, um die Messlatte für die Sozial- und Umweltstandards zu erhöhen.
‚Setting Standards for sustainable development‘
Leitendes Thema der Veranstaltung war, ob und warum die neuen Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank eine Verbesserung im Vergleich zu den vorangegangenen Safeguards darstellen.
Schäfer nannte als einen wesentlichen Pluspunkt die Ausweitung der Anwendungsbereiche. So haben beispielsweise die Rechte „indigener Bevölkerungsgruppen“ ebenso wie die Arbeitsrechte eine Verbesserung erfahren und auch die Bereiche Transparenz, Rechenschaft, Anti-Diskriminierung sowie Öffentliche Teilnahme sind ausgebaut worden. Von zivilgesellschaftlicher Seite wurde allerdings mehrfach beanstandet, dass die neuen Standards keinen Bezug zu bereits bestehenden und international anerkannten Standards wie beispielswese den ILO-Kernarbeitsnormen herstellten. Insgesamt beinhalte das Abschlussdokument der Weltbank keine Verbindung zu den UN-Menschenrechtsverträgen, den ILO-Kernarbeitsnormen, dem Pariser Klimaabkommen COP21 und zur 2030 Agenda. Hartwig Schäfer argumentierte, dass es sich bei den Standards natürlich um einen politischen Kompromiss handle und einige Aspekte gehen auch zu sehr in den politischen Raum, aus dem sich die Weltbank bewusst raushalte. Die Agenda 2030 finde aber aus gutem Grund keinen Platz in den Standards, denn laut Schäfer sind die Strategien und die Standards der Weltbank strikt getrennt.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt in einem Bericht zudem die fehlenden verbindlichen Kriterien für die Nutzung von Ländersystemen: die Empfängerländer könnten, wenn kein Interesse an einer Verbesserung besteht, nach wie vor ihre nationalen Umwelt- und Sozialmanagementsysteme nutzen, was vermutlich zu einer Herabsenkung der Schutzstandards führe. Außerdem wurde der Zeitpunkt beziehungsweise die Flexibilität der Risikoüberprüfung kritisiert, da auch erst auch der Umsetzung die Auswirkungen auf Bevölkerung, Umwelt und Klima überprüft werden könnten. Das Fehlen sowie die mangelnde Effektivität von Beschwerdemechanismen wurden ebenfalls beanstandet. Hartwig Schäfer hingegen sieht in der neu geschaffenen Flexibilität eine Chance, da die neuen Standards dadurch einiges an Spielraum für den jeweiligen Fall offen ließen und adaptiv reagiert werden könne, was aber zahlreiche Fragen im Rahmen der Veranstaltung aufgeworfen hat. Vor allem das erschwerte Monitoring und die große Verantwortung der einzelnen Weltbankmitarbeiter, die im jeweiligen Fall nach sehr flexiblen Kriterien urteilen müssen, wurde diskutiert. Schäfer entgegnete, dass dies tatsächlich eine neue Kultur der Weltbank darstelle und in Zukunft eine Herausforderung bedeutet, da sich die MitarbeiterInnen erst darauf einstellen müssen und dies Zeit benötigen werde.
Verstärkter Einsatz der Zivilgesellschaft nötig
Die Safeguards der Weltbank waren lange Zeit die einzigen Standards im Bereich der Entwicklungsfinanzierung, um negative Auswirkungen von Entwicklungsprojekten auf Mensch und Umwelt zu verhindern. Schmerzliche Erfahrungen bei der Ausführung von Projekten und den damit verbundenen gravierenden Konsequenzen für die lokale Bevölkerung, beispielsweise durch zahlreiche Umsiedelungsprogramme, haben in der Vergangenheit immer wieder zu Kritik an der Weltbank geführt. Hinzu kommt, dass die Weltbank zusehends in Konkurrenz zu neuen Entwicklungsbanken steht, was den Druck weiter erhöht. (Bericht AG Globale Verantwortung)
Die neue Flexibilität der Standards ist nun per se nicht negativ zu bewerten, sie stellt allerdings eine Herausforderung für die WeltbankmitarbeiterInnen dar und dem Monitoring wird künftig noch größere Bedeutung zukommen. Laut der Weltbank werden die neuen Sozial- und Umweltstandards ab dem Jahr 2018 gelten, bis dahin gelten noch die alten Standards. Die Umsetzung sowie das Monitoring der neuen Standards werden in jedem Fall jene Themen sein, die vonseiten der Zivilgesellschaft im Auge behalten werden müssen. Die Frage, ob die neuen Umwelt- und Sozialstandards tatsächlich einen Schritt nach vorne darstellen, bleibt jedenfalls noch offen.
Weitere Links zu dem Thema:
Bretton Woods Project (2017): The Bank and the IMF in 2016: year in review
Bretton Woods Project (2016): World Bank approves new “diluted” safeguards
Weltbank (2016) Safeguard Policies. The New Environmental and Social Framework
Weltbank (2016) Environmental and Social Framework Setting Environmental and Social Standards for Investment Project Financing
Weltbank (2016): The New Environmental and Social Framework. Protecting the Poor and the Environment in Investment Projects
The Huffington Post (2016): World Bank’s Updated Safeguards a Missed Opportunity to Raise the Bar for Development Policy
Urgewalt (2015): Entwicklungsbanken und Menschrechte
(kkr) (wm)