Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
(18.11.2010) Österreich hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2012 den Entwicklungsländern 120 Millionen Euro Anschubfinanzierung („Fast Start Finance“) bereit zu stellen. In der Beantwortung einer Stellungnahme der AG Globale Verantwortung (zum Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen) wird die Herkunft der Mittel für die Klimaanschubfinanzierung erläutert.
Die von Österreich in Kopenhagen zugesagte Klimaanschubfinanzierung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro wird in den Jahren 2010, 2011 und 2012 mit je 40 Millionen Euro geleistet.
Diese Leistungen werden zusätzlich zu den Entwicklungshilfezahlungen erbracht und kürzen keine EZA-Gelder. Für 2010 werden Mittel aus der Erhöhung des GEF 5 („Global Environment Facility“, Wiederauffüllungsbeitrag) in der Höhe von 14 Millionen Euro sowie für 2010 zugesagte Beiträge des Finanzministeriums für klimarelevante Programme und Projekte der IFIs (Weltbank, International Finance Corporation, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) im Rahmken der IFI Kofinanzierungen in Höhe von 25,4 Millionen Euro angerechnet.
„Das heißt, das dieser Betrag darstellbar ist, jedoch nicht, dass frisches Geld zur Abwicklung zusätzlicher Projekte bereit gestellt wird“, meint Petra Navara-Unterluggauer, Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung.