Aktualisiert am 11.07.2024.


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Die Universellen Menschenrechtsprüfung ist ein Instrument des 2006 geschaffenen Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen. Sie sieht die regelmäßige Überprüfung der Menschenrechtslage in allen 193 Staaten, die den Vereinten Nationen angehören, vor und zwar im Rahmen eines Peer-Review-Prozesses durch andere Staaten und der Zivilgesellschaft. Jeder Staat soll einmal innerhalb von vier Jahren überprüft werden, um sicherzustellen, dass

  • wirklich alle Staaten gleichwertig überprüft werden und
  • Schutz und Förderung der Menschenrechte in keinem Land der Welt eine „innere Angelegenheit“ sind.

Geregelt wird der Ablauf der Universellen Menschenrechtsprüfung durch Resolution 5/1 des Menschenrechtsrats vom 18. Juni 2007. Details dazu sind auf der Webseite des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten sowie auf dem Webportal des United Nations Human Rights Council abrufbar.

Vor diesem Hintergrund umfasste unsere Joint Submission eine Analyse zum Stand der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) und Humanitären Hilfe in Hinblick auf die Menschenrechte sowie die Einhaltung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen und Aspekte der Unternehmensverantwortung – inklusive entsprechender Empfehlungen zur Ausnutzung von Potenzialen und für Verbesserungen. Unter anderem sprachen wir in der Joint Submission konkret den Rahmen für die Umsetzung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen oder den Menschenrechtsansatz in der OEZA an. Außerdem wiesen wir auf die spezielle Situation durch COVID-19 hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte hin. Denn, um humanitäre Katastrophen und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, benötigen Länder des Globalen Südens die Unterstützung Österreichs mehr denn je.

Die in unserer Joint Submission umfasste eingebrachten Punkte umfassten:

  • Analyse zum Stand der OEZA und der Humanitären Hilfe in Hinblick auf die Menschenrechte sowie die Einhaltung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen und Aspekte der Unternehmensverantwortung inklusive Empfehlungen
  • Rahmen für die Umsetzung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen (geringe ODA-Quote und das niedrige Budget für Humanitäre Hilfe: 0,27% BNE anstatt 0,7%, AKF-Entwicklungen, Anteil der ODA-Quote für die ärmsten Länder der Welt (LDCs), Auswirkungen von COVID-19)
  • Qualitative Aspekte von OEZA, Humanitärer Hilfe und Unternehmensverantwortung (gesamtstaatlicher Ansatz von OEZA, PCSD, Humanitäre Hilfe, Unternehmensverantwortung)
  • Menschenrechtsansatz in der OEZA (Geschlechtergerechtigkeit, Beteiligung der Zivilgesellschaft, Menschen mit Behinderung)

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(lw)