Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Faktencheck
Das Omnibus-Paket zur Entbürokratisierung der EU droht die EU-Lieferkettenrichtlinie auszuhöhlen und damit Umwelt- und Menschenrechtsschutz weiter unter Druck zu setzen. Der Faktencheck der zivilgesellschaftlichen Kampagne Menschenrechte brauchen Gesetze!, die von der AG Globale Verantwortung mitgetragen wird, zeigt, dass eine Abschwächung der EU-Nachhaltigkeitsgesetzgebung kurzsichtig wäre und Risiken nicht beseitigen, sondern verschärfen würde.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) soll Unternehmen dazu verpflichten, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer gesamten Lieferketten zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu minimieren. Die Richtlinie beinhaltet unter anderem die Verpflichtung, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt und die Menschenrechte zu überprüfen und bei Verstößen Haftung zu übernehmen. Das Omnibus-Paket der Europäischen Kommission zielt hingegen darauf ab, bürokratische Anforderungen zu vereinfachen und die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung zu lockern. Neben der CSDDD sind die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und die Taxonomie-Verordnung vom Omnibus-Paket betroffen.
Die Omnibus-Initiative droht die Haftung von Unternehmen einzuschränken. Dies könnte im Endeffekt dazu führen, dass Unternehmen weniger Verantwortung für die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Aktivitäten übernehmen müssen. Gleichzeitig handeln zahlreiche Unternehmen bereits nachhaltig, produzieren in EU-Staaten oder achten auf faire Produktionsbedingungen in Drittstaaten. Entgegen der Kritik, dass die CSDDD für kleinere Unternehmen zu bürokratisch und schwierig umsetzbar sei, würde die EU-Lieferkettenrichtlinie sogar die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer verantwortungsvoller Unternehmen stärken. Die gleichen Regeln würden dann für Alle gelten und größere Unternehmen müssten mitziehen. Da sich die CSDDD und CSDR nicht nur auf EU-Unternehmen beziehen, sondern auch auf Drittstaatsunternehmen, die in der EU einen gewissen Mindestumsatz erzielen, würde durch die Umsetzung der Richtlinien auch die insgesamte Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt.
Die Debatte zum Omnibus-Paket lenkt letztlich von den wesentlichen Herausforderungen ab, mit denen Unternehmen und Menschen global konfrontiert sind: massive Ungleichheit, Menschenrechtsverletzungen und schlechte Arbeitsbedingungen entlang globaler Warenketten, Umweltkrisen, aber auch direkte Herausforderungen für die Wirtschaft wie hohe Energiekosten und fehlende Investitionen in Innovation. Die Bemühungen der EU zur Förderung von Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung dürfen nicht durch Deregulierung und Verwässerung der Haftungsbestimmungen untergraben werden.
(ab)