Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Bericht
Update 22.04.2021 – Österreich ist am 22. Jänner 2021 zum dritten Mal für eine Universelle Menschenrechtsprüfung (Universal Periodic Review, UPR) vor den UN-Menschenrechtsrat getreten. In diesem Peer Prozess prüfen sich die UN-Mitgliedsstaaten gegenseitig zur Einhaltung aller Menschenrechte und sprechen Empfehlungen für Verbesserungen aus. Die Prüfung konzentrierte sich auf die Menschenrechtslage in Österreich, machte aber auch auf Versäumnisse Österreichs aufmerksam, die Menschenrechte außerhalb der eigenen Grenzen stärker zu schützen.
Grundlage für die Prüfung war ein Staatenbericht Österreichs sowie Berichte der UN, in die auch Stellungnahmen der Zivilgesellschaft einfließen. Die AG Globale Verantwortung hatte bereits im Sommer 2020 ihre Sicht der Dinge in einer Stellungnahme mitgeteilt und sich dabei mit der Rolle der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe sowie den Auswirkungen anderer Politikbereiche auf die Umsetzung der Menschenrechte weltweit auseinandergesetzt. Zusätzlich hatte sie andere Staaten auf Herausforderungen aufmerksam gemacht und ihnen vorgeschlagen, zu diesen spezifischen Empfehlungen an Österreich zu formulieren.
Bei der über dreistündigen Prüfung vertraten Botschafterin Elisabeth Tichy-Fisslberger und Ministerin Karoline Edtstadler die österreichische Regierung. Zahlreiche Staaten haben Österreich für seinen Einsatz für die Menschenrechte weltweit Wertschätzung ausgesprochen und dabei auch das Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit gelobt. So hat beispielsweise Albanien gewürdigt, dass der Menschenrechtsansatz weiterhin die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit anleite – er ist ein leitender Grundsatz im aktuellen Dreijahresprogramm der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.
Empfehlungen zur Quantität und Qualität der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Allerdings gab es auch Kritik an der Quantität und Qualität der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. So empfahlen Bangladesch, Kambodscha, Luxemburg und Bhutan Österreich, das international vereinbarte Ziel zu erfüllen, 0,7% des Bruttonationaleinkommens (BNE) für die Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance, ODA) auszugeben. Das ist wichtig, denn Entwicklungszusammenarbeit ist ein essentieller Schlüssel zur Bekämpfung von Armut und zur Verwirklichung von Menschenrechten und Österreich könnte hier einen größeren Beitrag leisten. Malta empfahl, die Mittel für Programme zu erhöhen, die zu Geschlechtergerechtigkeit beitragen. Indonesien wiederum legte nahe, einen zweigleisigen Ansatz („twin-track approach“) für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen mit spezieller Berücksichtigung von Frauen und Kindern in der Entwicklungszusammenarbeit anzuwenden (also die Inklusion von Menschen mit Behinderung einerseits in allen Projekten mitzudenken und andererseits in spezifischen Projekten zu fördern). All die bisher genannten Empfehlungen hat Österreich bereits angenommen.
Empfehlungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte
Viel Aufmerksamkeit bekam auch das Thema Wirtschaft und Menschenrechte. Die AG Globale Verantwortung setzt sich gemeinsam mit anderen Organisationen der Zivilgesellschaft für globale, verbindliche Regeln für Unternehmen ein, um den vielen Menschenrechtsverletzungen beispielsweise in der Produktion von Kakao und Textilien oder auch beim Abbau von Rohstoffen entgegenzuwirken. Daher begrüßen wir, dass acht Staaten (Chile, Deutschland, Japan, Luxemburg, Mozambique, Norwegen, Polen und Thailand) Österreich empfahlen, einen nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte zu verabschieden. Palästina empfahl ein Gesetz, das Unternehmen Anleitung gebe, wie sie Menschenrechte in Konflikt- und besetzten Gebieten achten und das Risiko, in Menschenrechtsverletzungen involviert zu sein, reduzieren. Leider hat Österreich diese Empfehlungen abgelehnt.
Schließlich prüft Österreich noch, ob es eine Empfehlung von Costa Rica annehmen wird: Ein Gesetz zu verabschieden, das die Aktivitäten transnationaler Unternehmen unter Anwendung eines Menschenrechtsansatzes reguliert. Das wäre von großer Bedeutung, um Verbindlichkeit und Klarheit für Unternehmen zu schaffen. Denn bestehende freiwillige Leitlinien für Unternehmen reichen nicht aus. Wie die Entscheidung der österreichischen Regierung ausfällt, wird voraussichtlich zu Beginn des Sommers bekannt werden. (Update 22.04.2021: Im April 2021 entschied sich die Regierung dafür, diese Empfehlung anzunehmen – allerdings unter der Bedingung, dass die Ergebnisse der EU-Verhandlungen über ein europäisches Lieferkettengesetz abgewartet werden. Umso wichtiger ist es, dass sich die Regierung in diese Verhandlungen engagiert und konstruktiv einbringt.)
In rund fünf Jahren wird Österreich erneut im Rahmen des UPR geprüft werden und wird dann berichten müssen, was es zur Umsetzung der angenommenen Empfehlungen getan hat. Bis 2023 wurde ein Zwischenbericht angekündigt. Die österreichische Zivilgesellschaft wird (auch die abgelehnten) Empfehlungen der anderen Staaten an Österreich nutzen und im Dialog mit PolitikerInnen ansprechen, denn sie geben ihren Forderungen mehr Gewicht.
Weitere Informationen:
(sv)