concord_mixingmeans

Dazu hat CONCORD folgende Empfehlungen erarbeitet:

1. „Überprüfung der EU-Privatsektorpolitik aus der Perspektive des Rechts auf Nahrung“

Die erste Empfehlung weist darauf hin, dass die EU in ihren Politiken und Programmen auf eine stärkere Partizipation von KleinproduzentInnen, die vollständigen Offenlegung von Investitionen und eine strikte Überwachung und Bewertung möglicher Auswirkungen fokussieren sollte.

2. „Die essentielle Rolle von öffentlichen Investitionen“

Die EU sollte zur Ermächtigung von Kleinbauern und -bäuerinnen in Dialog mit politischen EntscheidungsträgerInnen der Partnerländer treten, um öffentliche Investitionen und unterstützende politische Rahmenbedingungen zu fördern und dadurch einen Beitrag  zur Erreichung der nationalen Ernährungssicherheit des jeweiligen Landes zu leisten.

3. „Anerkennung der Heterogenität des Privatsektors“

Der dritte Punkt weist darauf hin, dass der Privatsektor sehr divers ist und verschiedene AkteurInnen mit sehr unterschiedlichen Interessen darstellt, die von kleinen ProduzentInnen in Kleinbetrieben über Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (KKMU) in Entwicklungsländern bis zu großen transnationalen Konzernen reichen.

4. „Enabling Environment für LandwirtInnen und KKMU schaffen“

Die nötigen Rahmenbedingungen für Bäuerinnen und Bauern sowie KKMU, wie beispielsweise der Ausbau der Infrastruktur, Zugang  zu Bankdienstleistungen, Krediten und Versicherungen, sollen geschaffen werden.

5. „Bevorzugung der territorialen Märkte“

Um das Verständnis über die Rolle sowie die Funktionsweise  von territorialen Märkten (Märkte, die in lokale, nationale und regionale Nahrungsmittelsysteme eingebunden sind) zu verbessern, sollten umfassende Daten gesammelt werden, um in der Folge eine bessere Politikgestaltung zu ermöglichen.

6. „Blending: wann und wie?“

Private Investitionen sollen nur dann  mit öffentlichen Mitteln mobilisiert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass dadurch keine Risiken für Mensch und Umwelt entstehen, der öffentliche Sektor dadurch nicht geschwächt wird und die Rechte von Frauen und die wirtschaftlichen Möglichkeiten für alle gestärkt werden. Des Weiteren sollen alle Aktivitäten in diesem Bereich den Wirksamkeitsprinzipien unterliegen und gemeinsam mit den betroffenen AkteurInnen formuliert, implementiert sowie evaluiert werden.

7. „External Investment Plan (EIP)“

Transparenz und Rechenschaftspflicht müssen im EIP gewährleistet sein sowie die Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards überprüft werden. Darüber hinaus sollen mit dem EIP KleinproduzentInnen und ländliche Gemeinschaften unterstützt und Arbeitsplätze für Frauen und Jugendliche geschaffen werden. Die Operationalisierung des EIP sollte einen kontinuierlichen Dialog mit den AkteurInnen der Zivilgesellschaft in Europa und in den Partnerländern umfassen.

8. „Governance und Machtungleichgewichte“

Die achte Empfehlung erinnert daran, dass aus menschenrechtlicher Sicht politische Entscheidungsprozesse eine Angelegenheit der Regierungen (die menschenrechtliche Pflichten haben) und der BürgerInnen (die Menschenrechte haben) sind. Somit sollten Multistakeholderplattformen, in denen Unternehmen beteiligt sind, nur in die Umsetzung von Politiken, aber nicht in die Entscheidung über Politiken einbezogen werden. Aufgrund von Interessenskonflikten und Machtungleichgewichten sind Safeguards in solchen Plattformen zentral.

9. „Menschenrechte und Landrechte“

Die EU sollte sicherstellen, dass menschenrechtliche Folgenabschätzungen in die Instrumente der EU integriert werden, die den Agrar- und den Privatsektor betreffen. Die EU sollte unter anderem dafür sorgen, dass Partnerregierungen, Investoren und andere Interessengruppen unabhängige und einfach zugängliche Beschwerdemechanismen für die von privaten Investitionsprogrammen in der Landwirtschaft betroffenen Gemeinschaften einführen.

Die Empfehlungen des Berichts sind hier nicht in voller Länge abgebildet, sie finden sich in der Publikation:

CONCORD-Bericht als Download

(kkr)