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In Folge der Globalisierung und zunehmender wirtschaftlicher Verflechtungen zwischen verschiedenen Teilen der Welt können Handlungen von Staaten und Unternehmen direkte Auswirkungen auf die Menschenrechte in anderen Ländern haben. Menschenrechtsverletzungen werden daher oft weit entfernt von dem Ort, an dem sie stattfinden, verursacht.

Im vorliegenden Bericht setzt sich eine Allianz zivilgesellschaftlicher Organisationen mit den extraterritorialen Staatenpflichten Österreichs und seiner Organe mit Bezug auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen (WSK) Rechte auseinander. Diese Rechte sind im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgehalten, den 171 Staaten – darunter auch Österreich – ratifiziert haben, und beinhalten unter anderem die Rechte auf einen angemessenen Lebensstandard, Ernährung und Löhne, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sowie auf Gesundheit und Bildung.

Wenn Staaten extraterritorialen Pflichten nicht nachkommen, kann es zu Beeinträchtigungen und Verletzungen von Menschenrechten kommen, auf die der Bericht eingeht. Die beteiligten Organisationen haben jene Politikfelder ausgewählt und auf jene vulnerablen Gruppen fokussiert, zu denen sie Expertise haben.

Konkret behandeln sie im Bericht

  • den Status der WSK-Rechte in Österreich,
  • Österreichs Entwicklungspolitik (mit Blick auf die finanziellen Mittel für öffentliche Entwicklungshilfeleistungen, die Anwendung des Menschenrechtsansatzes, die Berücksichtigung der Rechte von Frauen, Kindern und Menschen mit Behinderungen, Österreichs Engagement im Rahmen der Oesterreichischen Entwicklungsbank und der Internationalen Finanzinstitutionen),
  • Österreichs Umsetzung der Agenda 2030 und der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) sowie die Sicherstellung der Kohärenz jeglicher politischer Maßnahmen mit diesen entwicklungspolitischen Zielen,
  • Österreichs Steuerpolitik im Bereich der Unternehmensbesteuerung, 
  • Österreichs Rohstoffpolitik im Bereich der mineralischen Rohstoffe,
  • Österreichs Agrar- und Ernährungspolitik unter anderem am Beispiel des Exports von Milchprodukten und
  • Österreichs Klimapolitik aus der Perspektive der Kinderrechte.

Der österreichische Staat ist dazu verpflichtet, den Vereinten Nationen regelmäßige Berichte über die Umsetzung der WSK-Rechte zu übermitteln. Der aktuelle Staatenbericht Österreichs ist seit 2018 ausständig, daher hat der zuständige Fachausschuss die Überprüfung Österreichs bereits mehrfach verschoben.


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Parallelbericht zivilgesellschaftlicher Organisationen (09.12.2021): Zivilgesellschaftlicher Bericht über die Wirtschaftlichen, Sozialen und Kulturellen Rechte und die damit verbundenen extraterritorialen Staatenpflichten Österreichs

(sv)