Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Bericht
Im Dezember 2019 hat der Rat der Europäischen Union Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Agenda 2030 und ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung durch die EU angenommen. Um ein nachhaltiges Europa bis 2030 zu schaffen, sind diese Ergebnisse von zentraler Bedeutung.
Um der Zukunftsvorstellung einer Welt frei von Armut und einem gesunden sowie sicheren Leben für alle nachzugehen, müssen AkteurInnen sowohl innerhalb der EU als auch in anderen Regionen der Welt insgesamt schneller handeln. Der Rat hält fest, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten auch in Zukunft bei der Umsetzung der Agenda 2030 und ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung eine führende Rolle spielen und dabei internationale Regelungen unterstützen werden.
Der Rat befürwortet den Eurostat-Monitoringbericht 2019 in dem Fortschritte bezüglich der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele festgehalten sind. Insbesondere stehen die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsforderungen im Vordergrund des Berichts. Dieser erste unabhängige Nachhaltigkeitsbericht 2019 beinhaltet zentrale Empfehlungen an die EU und ihre Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Agenda 2030 und ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Darüber hinaus fordert der Rat die Mitgliedstaaten der EU dazu auf, auf nationaler Ebene ambitioniertere Ziele zu verfolgen und die Agenda 2030 ins Zentrum politischer Maßnahmen in allen Politikbereichen zu rücken. Es brauche eine umfassende Umsetzungsstrategie, in der Zeitplanung, genaue Ziele und konkrete Handlungsmaßnahmen zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele ausformuliert sind.
Linksammlung:
(sa)