Dringender Handlungsbedarf um Kinderrechte durch Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit zu verwirklichen

Vor diesem Hintergrund hat die Entwicklungszusammenarbeit auf internationaler Ebene eine erhebliche Rolle und ein starkes Gewicht hinsichtlich der Umsetzung der Kinderrechte. Das wird auch im Bericht des Netzwerks Kinderrechte attestiert. Gerade Entwicklungszusammenarbeit hätte das Potential weltweit noch mehr zur substantiellen Verwirklichung von Kinderrechten beizutragen. Im Gegensatz dazu zeigen die im April dieses Jahres veröffentlichen ODA-Zahlen dahingehend aber einen weiteren Rückgang der Ausgaben für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) in Österreich und damit auch die fehlenden finanziell Ressourcen und Maßnahmen dafür. Zusätzlich fehlt eine kohärente Strategie, die dazu beitragen würde das EZA-Fokuspapier Kinder oder die EZA-Leitlinie Menschenrechte auf gesamtgesellschaftlicher Ebene strategisch, im Sinne der Agenda 2030, umzusetzen.

In folgenden Punkten sieht das Netzwerk Handlungsbedarf, um das volle Potential der Entwicklungszusammenarbeit zum Schutz und der Umsetzung von Kinderrechten in sämtlichen internationalen Aktivitäten sicherzustellen:

  • Schaffung eines transparenten und intersektionalen Rahmenwerks in der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, das ein Kinderrechtemainstreaming im Projekt- und Programm-Zyklus sowie im Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit sicherstellt
  • Gewährleistung eines Kinderrechtsfokus in der Umsetzung der Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs)
  • Sicherstellung von Kinderrechtsexpertise und Umsetzungsressourcen für kohärente Umsetzungsmaßnahmen im Außenministerium, der Austrian Development Agency (ADA) und in den Länderbüros
  • Verpflichteter Zeitplan zur Erreichung des Ziels einer Anhebung der ODA auf 0,7% des Bruttonationaleinkommens

Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link.

(ll)