Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Bericht
(03.07.2019 – Bericht) Am 16. Mai 2019 ist der Bericht der Europäischen Kommission bezüglich der Umsetzung der 17 Ziele für Nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Developlment Goals, SDGs) veröffentlicht worden. Unter dem Namen „Supporting the Sustainable Development Goals across the world: The 2019 Joint Synthesis Report (JSR) of the European Union and its Member States“ ist ein 16-seitiger Bericht veröffentlicht worden, der vor allem über die entwicklungspolitische Zusammenarbeit der EU mit anderen Regionen und Staaten resümiert. Unserer Einschätzung nach gerät die detaillierte Auseinandersetzung mit der Umsetzung der 17 Ziele für Nachhaltigen Entwicklung innerhalb und zwischen den Mitgliedsstaaten sowie Implementierungsansätze auf europäischer Ebene dabei zu kurz. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts gab es noch keine gemeinsame EU Agenda und Umsetzungspläne der Mitgliedsstaaten, was sich auch im Bericht zeigt.
Daher stellen wir folgende politische Handlungsvorschläge für die EU Institutionen sowie der Mitgliedsstaaten vor.
Im Sinne der Politikkohärenz für Nachhaltige Entwicklung (Policy Coherence for Sustainable Development, PCSD) sollten Mitgliedsstaaten die EU-Institutionen aktiv auffordern, vermehrt über PCSD zu berichten und eine gemeinsame Strategie zur Politikkohärenz einfordern.
Die Beseitigung von Ungleichheit muss ein zentrales Ziel der EU-internen sowie -externen Aktivitäten sein. Die strukturelle Natur von Ungleichheit kann nur durch einen ökonomischen Paradigmenwechsel herbeigeführt werden. Dabei müssen wir in eine Post-Wachstumsökonomie eintreten, welche auf den Pfeilern eines kohlefreien und nachhaltigen Europa basiert sowie der Kreislaufwirtschaft als ihr vorherrschendes Paradigma ansieht, stehen. Die EU sollte sich als Vorbild für einen solchen Wechsel auszeichnen und somit zu einer Beseitigung von Ungleichheit basierend auf Gender, Alter, Beeinträchtigung, sozio-ökonomischen Status uvm. beitragen. Die Unterstützung von Partnerländern diesen Weg selbst zu gehen, darf dabei keine untergeordnete Rolle spielen.
Insbesondere muss Geschlechtergerechtigkeit einen erhöhten Fokus erhalten. Zusätzlich zum EU Gender Action Plan muss es mehr Budget und Handlung seitens der EU geben. Die EU muss ein zentraler Akteur in der globalen Veränderung von Geschlechterverhältnissen sein und deswegen unter anderem lokale Organisationen für Frauenrechte unterstützen. 20% der öffentlichen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (ODA) sollten deswegen in Projekte fließen, deren Hauptziel die Geschlechtergerechtigkeit ist.
Die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft sollte von Seiten der EU und den Mitgliedstaaten ausgeweitet werden und vor allem kleinere zivilgesellschaftliche Organisationen (CSOs), die oft bei der finanziellen Unterstützung vernachlässigt werden, müssen vermehrt berücksichtigt werden. Die Bildung von neuen Partnerschaften, Netzwerken sollte aktiv gefördert werden, sowie Möglichkeiten für Peer-Learning und Capacity Building Trainings gegeben sein. Die EU hat zur Stärkung pluralistischer lokaler Zivilgesellschaften beizutragen und den „Civic Space“ innerhalb sowie in Partnerländern zu verteidigen und auszubauen.
Abschließend muss das Bekenntnis der EU und ihrer Mitgliedstaaten 0,7% ihres Bruttonationaleinkommens für ODA zu verwenden ein zentraler Punkt der Entwicklungsfinanzierung sein. Auch die wirksame Nutzung von ODA muss durch die EU garantiert werden und soll transparent sowie bedingungslos sein, aber vor allem an diejenigen gerichtet sein, die es am meisten brauchen, im Sinne des Leave No One Behind Prinzips der Agenda 2030.
Unter folgenden Link finden Sie den Joint Synthesis Report 2019 der Europäischen Kommission.