Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Stellungnahme
Im Zuge des Mid-Term Reviews zu Österreichs dritter Universeller Menschenrechtsprüfung aus dem Jahr 2021 beleuchten auch zivilgesellschaftliche Organisationen, inwieweit die Regierung ihre erhaltenen Empfehlungen bereits umgesetzt hat.
Bei der Universellen Menschenrechtsprüfung (Universal Periodic Review, UPR) beurteilen UN-Mitgliedsstaaten in einem Peer-Prozess vor dem UN-Menschenrechtsrat, ob und wie ein Staat Menschenrechte einhält und geben Empfehlungen für Verbesserungen ab. Um diese umzusetzen, hat ein überprüfter Staat rund fünf Jahre Zeit. Unter den Empfehlungen, die Österreich im dritten Zyklus des UPR im Jahr 2021 erhielt, waren auch solche, die für entwicklungspolitische Ziele Bedeutung haben.
Zu Österreichs Halbzeit führt der UN-Menschenrechtsrat nun einen Mid-Term Review durch. Im November brachten zivilgesellschaftliche Organisationen eine Stellungnahme unter Koordinierung der Liga für Menschenrechte mit erneuten Umsetzungsvorschlägen ein, etwa einen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte zu erstellen. Die AG Globale Verantwortung teilte zu den folgenden Empfehlungen ihre Einschätzung:
(sv)