Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Globale Stimmen für Menschenrechte
Menschen mit Behinderungen machen 16% der Weltbevölkerung aus,1 von ihnen leben 80% in Ländern des Globalen Südens.2 Sie sind deutlich öfter von Armut betroffen als Menschen ohne Behinderungen. Aufgrund von Diskriminierungen leben sie oftmals nicht gleichberechtigt und selbstbestimmt. Zum Beispiel sind 64% aller Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter arbeitslos – im Vergleich zu 40% jener ohne Behinderungen. Frauen mit Behinderungen sind von dieser Ungerechtigkeit doppelt so häufig betroffen.3 In vielen Ländern des Globalen Südens können Kinder mit vermindertem Sehvermögen oder einer Gehbehinderung oftmals nicht die Schule besuchen, weshalb sie ihr Leben lang benachteiligt sind.
Eine solche Diskriminierung ist (völker)rechtlich verboten. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen4 ruft außerdem zur Inklusion, Partizipation sowie zur Ermächtigung von Menschen mit Behinderungen auf. Ganz wie die Agenda 2030 mit ihrem Anspruch, niemanden zurückzulassen, bedeutet das einen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft, der Ausgrenzung entgegenwirkt.
Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen an, ihren Lebensunterhalt zu verdienen und das Arbeitsumfeld frei zu wählen. In der Praxis erleben sie zum Beispiel in Kenia aber viele Barrieren. So haben nur 40% aller Kenianer*innen mit Behinderungen einen Job, im Vergleich zu 73% aller Kenianer*innen ohne Behinderung.5
Im Jahr 2022 unterstützten Licht für die Welt und seine Partner*innen in Trainings, mit Mikrokrediten und Spargruppen 16.115 Menschen mit Behinderungen dabei, ihr Recht auf Arbeit wahrzunehmen und für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Sie setzen sich außerdem für eine inklusive Berufsausbildung und ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Dafür arbeiten Licht für die Welt und seine Partner*innen auch mit den zuständigen Ministerien in Kenia zusammen, um inklusive Gesetze und Richtlinien, Lehrpläne und Zugangsvoraussetzungen zu ermöglichen.
So stärkt das Programm Inclusive Futures den wirtschaftlichen Erfolg von Micro-Entrepeneurs mit Behinderungen. Die Donut-Bäckerin Lylian Adhiambo in Kenia hatte weder Ausbildung, gutes Einkommen noch ein Geschäftslokal, das Schutz vor Regen geboten hätte. Immer wieder machte sie Schulden, bis sie in einem Training lernte, ihre Bücher zu führen und den Überblick über ihre Finanzen zu halten. Zudem diversifizierte sie ihr Angebot. Die Maßnahmen zeigten Erfolg: Nicht nur, dass Lylian nicht mehr darauf angewiesen ist, sich Geld auszuborgen, und das Schulgeld ihrer Kinder bezahlen kann. Sie baute sogar ein Catering-Unternehmen auf und beschäftigt nun zwei Frauen.
Partner*innen: Sightsavers, Humanity and Inclusion, Sense International und United Disabled Persons of Kenya (UDPK)
Fördergeber*in: UKAID