Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Globale Stimmen für Menschenrechte
Für viele Menschen ist der Zugang zu Land die Grundlage, sich ernähren oder ein Einkommen erwirtschaften zu können, und hat große kulturelle und soziale Bedeutung. Somit ist der Zugang zu Land eine Voraussetzung für die Verwirklichung zahlreicher Menschenrechte wie das Recht auf Nahrung, Wohnen und auf Teilnahme am kulturellen Leben. Das gilt insbesondere für indigene Gesellschaften und nomadische Gemeinden.
In vielen Ländern des Globalen Südens ist Landbesitz ungleich verteilt, ärmere Bevölkerungsgruppen haben kaum Zugang. Traditionelle Nutzungsrechte sind oft nicht zugesichert und vor allem die gemeinschaftliche Nutzung von Land wird nicht berücksichtigt. Landreformen, die diese Rechte zusichern, sind daher von großer Bedeutung. Der Zugang zu Land ist heute auch im Bergbau und in der industrialisierten Landwirtschaft sowie in Zusammenhang mit Klima- und Biodiversitätsschutz stark umkämpft. Unter Menschenrechtsverteidiger*innen sind jene, die sich für Land und Umwelt einsetzen, besonders gefährdet. Global Witness dokumentierte 212 Tötungen weltweit im Jahr 2019.[1]
Die UN-Erklärung über die Rechte von Kleinbäuer*innen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten,[2] gilt in diesem Zusammenhang als bedeutende Richtschnur. Sie geht unter anderem auf das Recht auf Land, Saatgut, Biodiversität und auf Souveränität bei Entscheidungen über Ernährungsweisen ein.[3]
In der Agenda 2030 ist das Recht auf Land beispielsweise für die Beendigung von Armut und Hunger sowie für den Schutz von Landökosystemen zentral.
In Tansania gelten rund 40 Prozent des Landes als geschützte Flächen, darunter Naturschutzgebiete und Wildreservate, in denen Großwildjagd erlaubt ist. Angrenzend an diese Gebiete leben oft indigene Gesellschaften wie die Maasai, die eng mit dem Land verbunden sind, auf und von dem sie leben. Mit ihrer Lebensweise schützen sie die Natur und erhalten wertvolle Ökosysteme. Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und die Rechte der Völker hat die Maasai als Indigene eingestuft,[4] von der tansanischen Regierung werden sie jedoch nicht als solche anerkannt. Durch die Ausweitung der geschützten Flächen, aber auch Bauprojekte, wie das Projektvideo von Welthaus Graz zeigt, sollen sie enteignet oder umgesiedelt werden, was ihre Lebensweise gefährden und Armut vergrößern würde. Die tansanische Regierung hält die Gesetze, beispielsweise zur vorgesehenen Zustimmung zu Landnutzungsänderungen, nicht ein und setzt Vertreter*innen der Maasai unter Druck. Darüber hinaus stellt sie den Zugang der Massai zu Bildung und Gesundheit nicht sicher.
Das Welthaus Graz und seine lokale Partnerorganisation PINGO’s Forum dokumentieren seit Juni 2023 nicht nur Menschenrechtsverletzungen, sondern setzen sich dafür ein, dass die lokale Bevölkerung ihre Rechte kennt, und unterstützen sie gegenüber der Politik, diese einzufordern. Zum Beispiel die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Rechte: Haben indigene Gruppen Zugang zu Weideflächen und Wäldern, können sie einer Arbeit nachgehen, die ihrer Lebensweise entspricht, und dadurch Hunger, Armut und Ungleichheiten reduzieren.
Partner*innen: PINGO’s Forum, Dreikönigsaktion – Hilfswerk der Katholischen Jungschar
[1] Business & Human Rights Resource Centre: Land & Environmental Defenders; Global Witness (29.07.2020): Defending Tomorrow
[2] UN (2018): United Nations Declaration on the Rights of Peasants and Other People Working in Rural Areas
[3] FIAN International (11.04.2021): Peasants‘ rights briefings
[4] IWGIA (2005): Report of the African Commission’s Working Group of Experts on Indigenous Populations/Communities