Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Brief
Österreich ist am 22. Jänner 2021 zum dritten Mal für eine Universelle Menschenrechtsprüfung vor den UN-Menschenrechtsrat getreten.
Dort haben UN-Mitgliedsstaaten Empfehlungen an die österreichische Regierung ausgesprochen, wie diese die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit verbessern kann und wie sie einen Beitrag dazu leisten kann, dass alle Unternehmen in ihren weltweiten Aktivitäten die Menschenrechte achten. Diese Empfehlungen hat Österreich zum Teil angenommen, zum Teil aber auch abgelehnt.
Die AG Globale Verantwortung betont in ihrem Brief die Wichtigkeit der Umsetzung der Empfehlungen und fragt nach den Gründen für die Ablehnungen.
Brief an Ministerin Edtstadler zu den Ergebnissen der Universellen Menschenrechtsprüfung Österreich