Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Kommentar
(08.10.2018 – Kommentar) Mitte September wurde das Dreijahresprogramm der Österreichischen Entwicklungspolitik für die Jahre 2019 bis 2021 unter dem Titel „Gemeinsam. Für unsere Welt“ im Ministerrat beschlossen.
Das neue Dreijahresprogramm der Österreichischen Entwicklungspolitik ist ein allgemein gehaltenes gutes Grundsatzdokument, das begrüßenswerte Akzente enthält: beispielsweise der Fokus auf die Förderung von Frauen (-rechten), Gleichberechtigung oder die Bezugnahme auf einzelne Ziele der Agenda 2030 sowie das Bekenntnis zum Menschenrechtsansatz in der Entwicklungszusammenarbeit. Im Sinne einer entwicklungspolitischen Strategie für ein gutes Leben für alle fehlen aber wesentliche Elemente einer Strategie, die wir als Dachverband mehrfach eingebracht haben:
Im neuen Programm wird die Gesamtstaatlichkeit der Strategie betont, welche für die Umsetzung der Agenda 2030 zentral ist. Die Frage, wie diese Gesamtstaatlichkeit, also Politikkohärenz im Interesse nachhaltiger Entwicklung, sichergestellt werden kann, wird im Dreijahresprogramm allerdings nicht ausreichend dargestellt. Es bleibt also unklar, wie etwa Agrar- oder Steuerpolitik – beide Politikbereiche haben unmittelbare Auswirkungen auf Länder des Globalen Südens – entwicklungspolitische Ziele in diesen Ländern unterstützen können.
Bedenklich ist, dass das Bekenntnis zur Erreichung der internationalen Zusage, 0,7% des Bruttonationaleinkommens (BNE) für Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung zu stellen, gemeinsam mit dem Mission Statement (Grundsatzerklärung) in einen Annex am Ende des Dokuments verschwunden ist. Im eigentlichen Dokument fehlt ein solches Bekenntnis. Ein Stufenplan zur Erreichung des 0,7% Ziels fehlt leider ebenso. Ein solcher wäre aber wichtig, damit Österreich seine eingegangene internationale Verpflichtung endlich erfüllt.
Kritisch sehen wir die starke Verknüpfung mit einem innenpolitischen Thema – nämlich der Migrationspolitik. Wenn beispielsweise auf Seite zehn des neuen Dreijahresprogramms zu lesen ist, dass entwicklungspolitische Maßnahmen „…eine effektive Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit von Partnerländern bei der Erfüllung ihrer Rücknahmeverpflichtung stützen“ können, so verwundert dies sehr. Denn solche Konditionalitäten entsprechen nicht der gesetzlich festgelegten Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit. Ihr Ziel ist, Armut zu bekämpfen und ein gutes Leben für alle im Sinn der Agenda 2030 und den darin enthaltenen Zielen für Nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen.
Als AG Globale Verantwortung brachten wir unsere entwicklungspolitische Expertise gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen zu Beginn der Erarbeitung des neuen Programms ein. In mehreren offiziellen Arbeitsgruppen erarbeiteten wir mit anderen Stakeholdern (u.a. VertreterInnen von Wissenschaft, Wirtschaft und Ministerien) im Rahmen eines partizipativen Prozesses im Herbst 2017 inhaltliche Vorschläge, die von den Ministerien und vom Bundeskanzleramt weiter bearbeitet wurden. Letztlich konnten wir das Dokument am 20. September 2018 nach dem Beschluss des Programms in Ministerrat zum ersten Mal lesen.
Links:
Dreijahresprogramm 2019-2021
Analyse des Dreijahresprogramms 2019-2021 von Michael Obrovsky, Österreichischen Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung (ÖFSE)
(sv) (av)