Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
(10.02.2014 – Bericht) Seitdem die Einführung der Finanztransaktionssteuer (FTS) Anfang 2013 von 11 europäischen Mitgliedsstaaten beschlossen wurde, wird beraten, wie diese Steuer denn aussehen soll. Da eine Verwässerung und Aushöhlung droht, unterstützt die AG Globale Verantwortung gemeinsam mit zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen eine europaweite Aktion für eine effektive Besteuerung auf Finanztransaktionen.
Als Verhandlungsbasis zwischen den 11 Ländern dient ein solider Vorschlag der Europäischen Kommission, welcher eine umfassende Steuer auf breiter Basis ohne Ausnahmen vorsieht. Dieser stößt aber nicht in allen Ländern aus gefallen und so arbeiten Deutschland, Frankreich und Italien derzeit an einem Kompromiss der die nationalen Interessen berücksichtigt. Während Deutschland sich für eine möglichst umfassende Finanztransaktionssteuer ähnlich dem Kommissionsvorschlag einsetzt, wollen Frankreich und Italien eine stark abgeschwächte Variante auf EU-Ebene einführen.
Je weiter die 11 Länder vom Kommissionsvorschlag abweichen und je mehr Ausnahmen die besonders von Banken und der Finanzindustrie verlangt werden übernommen werden, umso weniger wichtige Lenkungseffekte hätte die Steuer. Auch die Einnahmen würden bedeutend geringer ausfallen.
Um diesen Verwässerungsversuchen entgegen zu halten, setzen sich zivilgesellschaftliche Organisationen – von entwicklungspolitischen NRO bis hin zu Gewerkschaften – für die Einführung einer umfassenden Finanztransaktionssteuer ein, die möglichst alle Finanzinstrumente und einzelne Transaktionen umfassen sollte. Im Raum stehende und von machen Ländern geforderte Ausnahmen von Aktien, Anleihen, Derivaten und Pensionsfonds von der Besteuerung dürfen nicht beschlossen werden.
In Österreich pochen Gegner der Finanztransaktionssteuer auf die erwähnte Ausnahme von Pensionsfonds und argumentieren, dass die Steuer benachteilige PensionistInnen treffen würde. Dabei wurde bereits klar gezeigt, dass sie nicht übermäßig belastet würden. Weiters ist den zivilgesellschaftlichen Organisationen die Zweckbindung der Steuereinnahmen wichtig: zumindest eines Teils der Einkünfte sollte für Armutsbekämpfung in Europa und in Entwicklungsländern sowie für internationale Umweltfinanzierung vorgesehen werden.
Die Entscheidung über die Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer soll noch 2014 fallen. Wichtige Fragen werden zwischen den 11 EU-Ländern in den kommenden Monaten in einem außerordentlichen Gesetzgebungsverfahren, der verstärkte Zusammenarbeit ausverhandelt. Österreich rechnet mit Erlösen aus der FTS ab 2016 und hat diese bereits budgetiert.
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Links:
Verhandlungen über die SteuerEuropaweite Petition zur Finanztransaktionssteuer
Attac Österreich Leserkommentar in derStandard.at, 17.12.2013
Diskutierte AusnahmenBrief an die österreichischen AbgeordnetenWEED-Factsheet Nicht stichhaltig!
Zwecksbindung der EinnahmenSteuererlöse müssen den Ärmsten zugutekommen
(sn)