Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Die Finanzielle Vorausschau der EU 2007-2013 und das Budget für EZA
Die sog. Finanzielle Vorausschau legt für jeweils 7 Jahre das gesamte Budget der Europäischen Union (EU) in Form einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen Europäischem Parlament, Rat der EU und Europäischer Kommission fest. Dies erfolgt einerseits durch die Einigung auf das Gesamtvolumen des Haushalts und die Verteilung dieses Kuchens auf die 5 darunter liegenden Kategorien und die jeweiligen „Instrumente“, die diese übergeordnete Kategorie strukturieren. Für die Kategorie Außenbeziehungen (EU als Globaler Partner), in der auch EZA beinhaltet ist, werden für den Budget-Zeitraum 2007-2013 49,5 Mrd. Euro bereitgestellt, das entspricht 5,7% des Gesamtbudgets.
Entwicklungszusammenarbeit der EU gegenüber Afrika, Karibik und Pazifik (AKP) ist von diesen Verhandlungen kaum betroffen, da die Gelder für diese Regionen (ca. 1/3 der gesamten Außenhilfe) bis auf wenige Ausnahmen aus einem eigenen Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) kommen und sich daher außerhalb des Budgets der EU befinden.Entwicklungsfonds und EZA-Budget
Von den Budgetverhandlungen betroffen waren in erster Linie die Entwicklungszusammenarbeit mit den anderen Weltregionen (Lateinamerika, Asien, Mittelmeerraum, Beitrittsländer etc.) und thematische Programme zur Armutsbekämpfung, auch in AKP-Staaten (NGOs, Menschenrechte etc.) Die Gelder dafür befinden sich im Budget der EU innerhalb der Kategorie für Außenbeziehungen (EU als globaler Partner), deren interne Gliederung in den vergangenen Jahren durch rd. 30 Außenhilfeinstrumente erfolgte, die alle auf einer eigenen rechtliche Grundlage basierten (sog. Verordnung).
Die im Dezember 2006 abgeschlossenen Verhandlungen wurden nicht nur dazu genutzt, das globale Budget der EU für 2007-2013 und dessen Verteilung auf 5 Kategorien festzulegen, sondern sollten die Instrumente der EG-Außenhilfe auf sechs Instrumente reduzieren. In diesem Kontext schlug die Kommission anfänglich vier neue Finanzinstrumente (Verordnungen) vor. Das vorliegende Ergebnis der Verhandlungen bringt acht neue Instrumente, darunter auch das DCI (Development Cooperation Instrument), ein eigenes Finazinstrument für EZA. ODA-Mittel werden aber nicht nur über das DCI ausgeschüttet, sondern finden sich auch in anderen Instrumenten.
DCI – Finanzierungsinstrument für EZA
Das anfangs vorgeschlagene „Development Cooperation and Economic Cooperation Instrument“ – DCECI, erntete viel Kritik aus Entwicklungskreisen, weil es Entwicklungs- und Industrieländer vermischte. CONCORD und die Österreichische EU-Plattform hatten große Bedenken bezüglich der vertraglichen Grundlagen des Instruments sowie der eingeschränkten Mitgestaltungskompetenz des Parlaments bei der strategischen Ausrichtung der einzelnen Programme, die mit der Rationalisierung auf eine einzige, recht allgemein formulierte Verordnung verbunden gewesen wäre. Auch das Europäische Parlament teilte diese Bedenken und setzte sich für die Schaffung eines eigenen Finanzinstrumentes für Entwicklung ein, was mit der Schaffung des Development Cooperation Instruments (DCI) schließlich auch gelang.
Rund 15 der bisher existierenden EZA-Gesetze (Verordnungen) wurden nach Vorschlag der Kommission in 5 thematische und 5 geografische Programme zusammengefasst. Diese Programme sind ohne eigene rechtliche Grundlage und können daher ohne Parlament beschlossen und „aktualisiert“ werden.